Klimaschonend heizen – das sagt das neue Gebäudeenergiegesetz dazu

© N-ERGIE, Ronja Bleier

Monatelang wurde heftig diskutiert. Zum 1. Januar 2024 ist neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schließlich doch in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Verbraucher*innen?

Zunächst: Niemand muss sofort seine Gas- oder Ölheizung austauschen. Wer vor dem 1. Januar 2024 eine neue Heizung eingebaut hat, kann sie noch 20 Jahre lang nutzen oder reparieren lassen. Ist das nicht möglich, gibt es Übergangslösungen und -fristen. Das gilt zumindest so lange, bis es für die Kommune einen Wärmeplan gibt. Dieser legt fest, wie die Gebäude sicher und umweltschonend mit Wärme versorgt werden.

Wärmepumpen und Wärmenetze nutzen Erneuerbare

Um das Deutschland-Ziel „Klimaneutralität bis 2045“ zu erreichen, braucht es auch beim Heizen dringend den Umstieg auf erneuerbare Energien. Neue Gebäude in Neubaugebieten müssen deshalb ab 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden. Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Wärmenetze erfüllen zum Beispiel diese Vorgaben.

Kommunale Wärmepläne sollen bei der Entscheidung für ein Heizsystem unterstützen. So kann die Kommune etwa den Anschluss an ein Wärmenetz oder ein klimaneutrales Gasnetz anbieten. Die Wärmeplanung soll in Großstädten bis spätestens Mitte 2026 vorliegen. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit.

Auch N-ERGIE fördert Heizungstausch

Egal, welche Technik: Der Heizungsaustausch bedeutet eine finanzielle Investition. Staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite sollen die Belastung für die Haushalte abfedern. Neben der Grundförderung sind zusätzliche finanzielle Unterstützungen für Haushalte mit geringem Einkommen und Boni für Schnellentschlossene geplant. Alle Zuschüsse sind kombinierbar.

Die Anträge auf Förderung nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an.  Der Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz informiert zu den Förderangeboten der Bundesregierung. Auch die N-ERGIE fördert den Heizungstausch bei ihrer Kundschaft.

Wer zur Miete wohnt, muss nicht befürchten, dass die Umstellung auf eine klimaschonende Heizung die Kosten unzumutbar erhöht: Die Modernisierungsumlage wird gesetzlich gedeckelt. Gut möglich, dass die Betriebskosten durch eine moderne Heizung sogar sinken.

Übrigens: Bayern möchte bereits 2040 klimaneutral sein. Dieses Ziel steht im Bayerischen Klimaschutzgesetz. Also: Pack mers!

Weitere Infos zum GEG

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie weitere Details und Antworten auf Ihre Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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